Anmeldeinformation

Termin für das Zeltlager 2024:
26.07. bis 07.08.
12 Tage für 499,-

Minderjährige Teilnehmer können nur von einem Erziehungsberechtigten verbindlich zur Teilnahme am Zeltlager angemeldet werden.

Zusammengefasst finden Sie alle Informationen für das Zeltlager noch einmal hier.

Anmeldung

Ausshließlich Online

Bitte füllen Sie das Onlineformular auf der Internetseite aus und übersenden Sie dieses, indem Sie auf den Button „Verbindlich Anmelden" klicken. Sie erhalten daraufhin eine Anmeldebestätigung per Email mit der Aufforderung, innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 250 EUR zu leisten. Bei Eingang der Anzahlung auf dem Konto der KJMT ist die Anmeldung verbindlich.

Zahlung

Bitte überweisen Sie den Teilnehmerbeitrag (abzgl. der geleisteten Anzahlung) bis spätestens zum 15.07.2023 auf das Konto der Kieler Jugendgemeinschaft (KJMT). Eine weitere Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.

Verbindlichkeit der Anmeldung

Der Teilnehmerplatz ist mit den oben beschriebenen Anmeldemöglichkeiten an den/die Teilnehmer/in fest vergeben. Sollte der/die verbindlich angemeldete Teilnehmer/in am Zeltlager nicht teilnehmen, fällt eine Absagegebühr von 200 EUR an, wenn die Absage bis zum 15.07.2024 erfolgt. Danach beträgt die Stornogebühr 499 EUR.

Die KJMT behält sich vor, das Zeltlager aus wichtigem Grund kurzfristig abzusagen. Ein wichtiger Grund kann sein, dass nicht genügend Teilnehmer angemeldet sind oder Unwetter bedingt nicht stattfinden kann. In diesem Falle erfolgt die Absage spätestens bis zum 01.07.2024. In allen Fällen einer Absage des Lagers aus wichtigem Grund werden die bereits eingezahlten Teilnehmerbeiträge umgehend zurückerstattet. Ein Schadenersatz aufgrund dieser Lagerabsage ist ausgeschlossen.

Die KJMT behält sich vor, das Lager auch aus wichtigem Grund (z.B. Unwetter, Krankheiten, o.ä.) abzubrechen, wenn die Betreuung oder die Sicherheit der Kinder gefährdet ist. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und auf Schadensersatz.

Ebenfalls kein Anspruch auf die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags besteht, wenn der/die Teilnehmer/in vorzeitig abreist. Mit der Teilnehmeranmeldung sichern die Erziehungsberechtigten zu, die Kosten für die begleitete Rückfahrt des Kindes zu übernehmen oder das Kind auf eigene Kosten selbst aus Partenstein abzuholen. Dies gilt auch, wenn der/die Teilnehmer/in sich nicht an die Lagerordnung hält und ein Verbleib des Kindes für die verantwortliche Lagerleitung vor Ort im Interesse der übrigen Lagerteilnehmer nicht mehr tragbar ist.

Mit der Anmeldung zum Zeltlager wird das Einverständnis erklärt, dass der/die Teilnehmerin:

  • am täglichen Programm teilnimmt und bereit ist, sich in die Zelt- und Gruppengemeinschaft einzufügen
  • sich an die Anweisungen der Betreuer und der Ferienleitung hält und das zur Verfügung gestellte Material auf dem Zeltplatz behutsam behandelt
  • bei Freizeiten den Zeltplatz nach Abmeldung bei dem zuständigen Betreuer verlassen darf (i.d.R. gehen dann mindestens 2-3 Kinder zusammen).
  • bei Erkrankungen oder Verletzungen von den Betreuern notversorgt werden darf und diese die ärztliche Betreuung einleiten und begleiten dürfen, bis die Erziehungsberechtigten informiert werden können
  • während der Ferienfreizeit auf die Nutzung von Handys/Smartphones verzichtet
  • das Taschengeld bei der Leitung in der Taschengeldkasse in Verwahrung gibt. Die Taschengeldkasse öffnet täglich mindestens einmal, sodass regelmäßig kleinere Beträge „vom Taschengeldkonto“ abgehoben werden können
  • im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung der Eltern gegen Schäden versichert ist, die er/sie anderen Teilnehmern oder Dritten zufügt

Das Rauchen im Wald ist strikt verboten. Aufgrund der hohen Brandgefahr kann der/die Teilnehmer/in bei Zuwiderhandlungen umgehend nach Hause geschickt werden.

Die Kieler Jugendgemeinschaft übernimmt keine Haftung für die persönlichen Gegenstände der Teilnehmer/in bei Verlust oder Beschädigung.

Für die Teilnehmer/innen des Zeltlagers hat die KJMT eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Im Schadensfall werden ggf. die Ansprüche an die Erziehungsberechtigten übertragen.

Mit der Anmeldung zum Zeltlager wird das Einverständnis erklärt, dass während des Zeltlagers Foto- und Videoaufnahmen von dem/der Teilnehmer/in gemacht werden und die Aufnahmen für Berichte, Werbung und Fotogalerien des Zeltlagers verwendet werden dürfen. Die KJMT sichert zu, die Aufnahmen Dritten nicht zur Verwendung zu überlassen.

Im Zeltlager herrscht ein generelles Handy/Smartphone-Verbot. Es hat sich gezeigt, dass die Geräte das tägliche Programm und die Gruppengemeinschaft nachhaltig stören. Der Erziehungsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass der/die verbindlich angemeldete Teilnehmer/in kein Handy/Smartphone in das Zeltlager mitnimmt. Andernfalls wird zugestimmt, dass die Betreuer das Handy/Smartphone während der Maßnahme an sich nehmen und für die Zeit verwahren dürfen. Die Geräte werden kurz vor der Rückreise wieder ausgegeben.

Die vorstehende Lagerordnung ist Teil der Anmeldeinformation. Mit Überweisung des vollständigen Teilnehmerbeitrages bzw. mit Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigen die Erziehungsberechtigten, diese zur Kenntnis genommen zu haben und erklären ihre Zustimmung zu den Regelungen.

Ein spannendes Zeltlager und schöne Ferien wünscht die

 

Kieler Jugendgemeinschaft Musik und Tanz e.V.          - 24143 Kiel, Werftstr. 231 -                                                        

Birka Hussong
André Jeske
Thorsten Tesching
Wilfried Goetsch
1. Vorsitzende
2. Vorsitzender
Geschäftsführerin
Kassenwart

 

Minderjährige Teilnehmer können nur von einem Erziehungsberechtigten verbindlich zur Teilnahme am Zeltlager angemeldet werden.

 

Wir sind für Sie da
    • Adresse

      Kieler Jugendgemeinschaft
      Musik und Tanz e.V.
      Werftstr. 231
      24143 Kiel
       
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